Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger ab 01.01.2018


Der Mindestlohn für Gebäudereiniger ist seit Januar 2018 wieder gestiegen, und zwar in allen Lohngruppen in Ost- und Westdeutschland. Mit einer stufenweisen Annäherung bis 2020 sollen die Löhne für Gebäudereiniger außerdem in Ost und West angeglichen werden, so dass ab 2020 ein einheitlicher Mindestlohn gilt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die IG BAU haben der Tarifeinigung zugestimmt. Bislang ist die Allgemeinverbindlichkeit zwar noch nicht im Bundesanzeiger festgehalten, es ist aber davon auszugehen, dass diese Tarifanpassung übernommen wird.

Die bei uns als Gebäudereiniger eingesetzten Leiharbeitnehmer profitieren umgehend von der genannten Lohnerhöhung.

Und so sieht der künftige Mindestlohn für Gebäudereiniger in Deutschland aus:

Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk seit 1. Januar 2017 seit 1. Januar 2018 ab 1. Januar 2019 ab 1. Januar 2020 ab 1. Dezember 2020
Lohngruppe 1 West (Innenreinigung) 10,00 Euro 10,30 Euro 10,56 Euro 10,80 Euro 10,80 Euro
Lohngruppe 1 Ost (Innenreinigung) 9,05 Euro 9,55 Euro 10,05 Euro 10,55 Euro 10,80 Euro
Lohngruppe 6 West (Außen- und Glasarbeiten) 13,25 Euro 13,55 Euro 13,82 Euro 14,10 Euro 14,10 Euro
Lohngruppe 6 Ost (Außen- und Glasarbeiten) 11,53 Euro 12,18 Euro 12,83 Euro 13,50 Euro 14,10 Euro

Über Natalia Bengard

Geschäftsführung, Lohnbuchhaltung, Rechnungswesen, Ausbildungsleitung, Ansprechpartnerin in Versicherungsfragen und Arbeitsschutz in der Filiale Stuttgart