Der Mindestlohn für Gebäudereiniger ist seit Januar 2018 wieder gestiegen, und zwar in allen Lohngruppen in Ost- und Westdeutschland. Mit einer stufenweisen Annäherung bis 2020 sollen die Löhne für Gebäudereiniger außerdem in Ost und West angeglichen werden, so dass ab 2020 ein einheitlicher Mindestlohn gilt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die IG BAU haben der Tarifeinigung zugestimmt. Bislang ist die Allgemeinverbindlichkeit zwar noch nicht im Bundesanzeiger festgehalten, es ist aber davon auszugehen, dass diese Tarifanpassung übernommen wird.
Die bei uns als Gebäudereiniger eingesetzten Leiharbeitnehmer profitieren umgehend von der genannten Lohnerhöhung.
Und so sieht der künftige Mindestlohn für Gebäudereiniger in Deutschland aus:
Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk | seit 1. Januar 2017 | seit 1. Januar 2018 | ab 1. Januar 2019 | ab 1. Januar 2020 | ab 1. Dezember 2020 |
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Lohngruppe 1 West (Innenreinigung) | 10,00 Euro | 10,30 Euro | 10,56 Euro | 10,80 Euro | 10,80 Euro |
Lohngruppe 1 Ost (Innenreinigung) | 9,05 Euro | 9,55 Euro | 10,05 Euro | 10,55 Euro | 10,80 Euro |
Lohngruppe 6 West (Außen- und Glasarbeiten) | 13,25 Euro | 13,55 Euro | 13,82 Euro | 14,10 Euro | 14,10 Euro |
Lohngruppe 6 Ost (Außen- und Glasarbeiten) | 11,53 Euro | 12,18 Euro | 12,83 Euro | 13,50 Euro | 14,10 Euro |